Sonderkündigungsrecht bei O2-Handyverträgen
Der Mobilfunkbetreiber O2 hat Ende 2006 die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummern erhöht. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg besteht ein Sonderkündigungsrecht für O2-Kunden. Ein Gerichtsverfahren wird wohl dann den Schiedsspruch sprechen. Ich gehe sicher und kündige schon mal
Eine Muster-Kündigung wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ins Netz gestellt.
Guckst Du:
Nach drastischer Preiserhöhung für 0180-Nummern
Sonderkündigungsrecht bei O2-HandyverträgenDas Unternehmen O2 hat Ende 2006 die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So zahlen Kunden für einen Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden traf diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Beschwerden verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der drastischen Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich O2,die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens: Sonderrufnummern und Premiumdienste seien Nebenleistungen, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale sieht das anders: „Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.“
Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der Preiserhöhung bei O2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungsrecht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief, der ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/o2-vertrag heruntergeladen oder über das Beratungstelefon unter der 0900 1 77 444 1 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz) von montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr angefordert werden. Er kommt dann ohne weitere Kosten per Post ins Haus.
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