Deutsche Richterin versucht sich als Islamgelehrte
Ein weiterer Skandal nach Idonemeo hat sich im Frankfurter Amtsgericht ereignet, wo eine Richterin das Schlagen der Ehefrau durch ihren marokkanischen Ehemann als “islamisch” legitim eingestuft hat. Der Ehemann wurde freigesprochen und die Richterin prompt vom Fall entzogen. Guckst Du auf Yahoo.
Zahlreiche Politiker und Menschenrechtler haben den Urteil scharf kritisiert, auch die Muslime. Aber trotzdem sind die Verlierer in allen Gesichtspunkten die Muslime.
- Die Richterin versucht sich als Islamgelehrte und rechtfertigt eine Straftat mit dem Islam. Das Grundgesetz der Bundesrepublik wird dafür außer Kraft gesetzt.
- Die eingehende Kritik aus der Elite Deutschlands ist gerechtfertigt. Leider haben sie einen faden Beigeschmack indem sie Ehrenmorde, Misshandlungen mit dem Islam in Verbindung bringen (Yahoo).
Die Vorsitzende des Frauen-Netzwerks in Deutschland HUDA e.V., Karimah Körting-Mahran, sagte dazu:
Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben manch frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann. Dass sie wie jeder andere Mensch das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit hat. Dass ihre Würde unter allen Umständen geschützt werden muss (islam.de).
Und weiter meinte sie:
Die Richterin stellt sich auf die Stufe der Taliban (islam.de).
Und Michaela Sulaika Kaiser ergänzte:
Die im 7. Jahrhundert offenbarten Verse müssen in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet werden. Zur Auslegung der Verse sind historische, linguistische und koraninterne Analysen zu machen. Für den zitierten Koranvers 4:34 führt diese Analyse dazu, dass das arabische Wort “daraba” im Fall einer ehelichen Krisensituation nicht mit “Schlagen” übersetzt werden darf. Denn das Schlagen der Frau widerspricht eindeutig dem Anlass dieser Offenbarung wie auch dem Verhalten des Propheten Muhammad. Und es steht im Gegensatz zu anderen Koranversen, die sich mit dem Verhältnis von Mann und Frau beschäftigen. Selbst traditionelle Auslegungen des Verses 4:34 kommen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Schlagen der Frau allenfalls um einen “leichten Klaps” handeln dürfe. Dies zeigt einerseits, dass selbst traditionelle Männer ein Verprügeln der Frau für nicht richtig halten. Andererseits macht dies leider auch deutlich, dass wir bei Auslegungen des Koran auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit noch am Anfang stehen (islam.de).
Egal wie man es dreht und wendet, die Muslime sind die “Buhmänner der Nation”. Sie stehen in den hinteren Reihen und schauen zu wie man im Kreis über sie redet, in ihren Namen spricht, streitet und diskutiert. Auch wenn der enge Kreis – Schulter an Schulter – keinen weiteren Teilnehmer zuläßt, müssen die Muslime sich ihren verdienten Platz in diesem Kreis erkämpfen.
Erst sich selbst an der Nase packen, danach kann alles nur besser werden
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7 Responses to “Deutsche Richterin versucht sich als Islamgelehrte”
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[...] am 22.03.07 Kadir Yücel schreibt was dazu unter dem Titel Deutsche Richterin versucht sich als Islamgelehrte. Wo sind die anderen? Abgelegt unter Allgemein [...]
Salam Kadir,
also ich hab da ein paar Einwände:
1. Hat die Richterin nicht den Mann freisgesprochen, sondern “nur” einer vorzeitigen “Scheidung nicht stattgegeben.
2. Bin ich davon überzeugt, dass diese Richterin keinesfalls auf den Koran oder irgendwelche Traditionen in zustimmender Weise bezogen hat . Sie ist deswegen auch nicht mit den Taliban zu vergleichen.
Wenn man sich folgendes Zitat aus einem Spiegelartikel ansieht, wird doch einiges an der Motivation der Richterin klarer:
“Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: “Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat”, so die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts an Anwältin Becker-Rojczyk. Das Schreiben vom 8. Februar 2007 liegt SPIEGEL ONLINE vor.”
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473087,00.html
Was sagt uns diese Richterin damit:
- in Marokko aufgewachsene Männer schlagen üblicherweise ihre Ehefrauen
- in Deutschland aufgewachsenen Frauen wissen das
- daraus folgt: heiratet eine in D. aufgewachsene Frau einen in M. aufgewachsenen Mann, akzeptiert sie damit von ihm verprügelt zu werden und hat somit (nach Ansicht dieser Richterin) ihr Recht verwirkt, in Deutschland geltende Grundrechte in Anspruch zu nehmen.
Für mich ist das praktizierte Islamophobie. Deswegen finde ich auch die von dir zitierten Stellungnahmen von Huda und Islam.de mehr als irreführend. Dieser Richterspruch ist eben kein Indiz für eine zu reformierende Koranexegese, sondern ein Indiz für die fremdenfeindliche Haltung dieser Richterin.
[...] es mit Kadir’s Worten zu [...]
Frankfurter Richterin geiselt muslimische Ehemänner…
Weiteres zu dem Thema…
Wa alaikum salam Kathrin,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
ich habe in der aktuellen Spiegelausgabe gelesen, dass die Richterin in der dienstlichen Erklärung den Qur’anvers 34 in der Sure 34 als Nachweis nimmt und behauptet “neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau” im Qur’an enthalten seien (Spiegel 13/2007, 26.3.07, S. 23).
Mir war es bei meinem Beitrag wichtig zu untermauern, dass der Schuster bei seinen Leisten bleiben soll. Ich kritisiere sie, weil sie als Autoritätsperson und Repräsentant der Judikative versucht den Qur’an zu interpretieren, wogleich jeder Muslim weiss, dass nicht jeder Vorbeter, das Zeug hat über den Islam zu reden.
Desweiteren gibt es keine Religion – zur Verwunderung aller -, die soviele unterschiedliche Meinungen beiheimatet und akzeptiert wie der Islam, siehe die Rechtsschulen. Die Toleranz zur anderen Meinung ist eine muslimische Tugend, nur wissen das viele nicht, Muslime eingeschlossen.
Summasumarum, wenn nicht einmal in der islamischen Welt nicht jeder Fatwas erlassen kann, dann sollte es eine nicht-muslimische Richterin auch nicht. Und das muss man mit Respekt akzeptieren.
Entscheidung auf der Basis des Korans, oder doch nur zu wenig Zeit gehabt…
Die ganze Aufregung um die koranisch begründete Ablehnung einer Scheidung durch eine Frankfurter Richterin scheint langsam abzuklingen, die Fakten um den Fall dringen aber erst so langsam an das Tageslicht. Den millionenfachen BILD-Leser werden dies…
Also, egal welchen Glauben man praktiziert, Gewalt in der Ehe bzw. Gewalt überhaupt ist scheiße. Ob man damit nun rechnen muß oder nicht. Das finde ich von einer Juristin, die zwei Staatsexamina hat doch etwas seltsam. Aber wie heißt es so schön :”Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.”